Bankenkrise und Hoover-Moratorium
Nach dem Wahlerfolg der Nationalsozialisten zogen ausländische Kreditgeber ihr Geld ab, und das Reich war auf einen gewaltigen Überbrückungskredit angewiesen, den es nur gegen schwere Auflagen erhielt; unter anderem musste ein Schuldentilgungsgesetz und ein drastischer Haushaltsanierungsplan erlassen werden. Das entsprach weitgehend auch Brünings Zielen, doch es verschärfte die Not noch mehr.
Im Sommer 1931 brach eine der größten deutschen Banken zusammen, Anfang 1931 waren fünf Millionen Menschen arbeitslos, außerdem gab es viele Kurzarbeiter. Brüning konnzr das Reich nur über Wasser halten, wenn die Reparationsleistungen wegfielen. Seine Bemühungen hatten Erfolg: der amerikanische Präsident Hoover verkündete ein Schuldenrmoratorium für 1931, d.h. alle Auslandsschulden einschließlich der Reparationsleistungen wurden für ein Jahr gestundet. Doch als es zum 6. Juli 1931 in Kraft trat, war es schon zu spät.
Eine Gesellschaft verkommt
Mitte Juli wurde eine renommierte Großbank zahlungsunfähig. Anleger und Sparer gerieten in Panik, wollten ihr Geld abheben, ein Sturm auf die Banken setzt ein. Per Notverordnung schloss die Reichsregierung die Banken für zwei Tage.
Anfang 1931 waren fünf Millionen Menschen arbeitslos, Anfang 1932 über sechs Millionen, außerdem gab es viele Kurzarbeiter. Am Ende standen Verelendung und Hunger; eine ganze Gesellschaft verkam. Die politische Vernunft riet zu einem Kurswechsel in der Wirtschafts- und Finanzpolitik, doch Reichskanzler Brüning hielt an seinem drastischen Sparkurs fest. Viele nannten ihn schon den „Hungerkanzler“, dem Augenmaß und das Gefühl für das Verantwortbare verloren gegangen waren. Es schien kein Entkommen zu geben aus dem Teufelskreis von Kapitalabflüssen, wirtschaftlicher Rezession, Reparationsverpflichtungen und extremer Not.
Kampf gegen die Extremisten
Im Freistaat Preußen stemmt esich die Regierung Braun mit dem Mut der Verzweiflung gegen die zunehmende Radikalisierung von links und rechts. In Preußen galt Uniformverbot für die NSDAP; Beamte durften nicht den verfassungsfeindlichen Parteien KDP und NSDAP angehören, der rechtsradikale Stahlhelm war verboten. Vielen war die Regierung Otto Braun deshalb verhasst, auch bei Reichskanzler Brüning fand sie kaum Unterstützung gegen den Rechtsextremismus. Auf Druck von Brüning musste Preußen 1930 den Stahlhelm wieder zulassen.
Als die KPD am 1. Mai 1929 entgegen eines Demonstrations- und Versammlungsverbots unter freiem Himmel zu einer Massendemonstration aufrief, kam es zu bürgerkriegsähnlichen Kämpfen zwischen der Polizei und den Demonstranten, bei denen es viele Tote und Verletzte gibt. Die preußische Polizei unterstand der SPD-geführten Regierung. Für die KPD war die SPD ihr Hauptfeind, in jenen Jahren wurden SPD-Politiker zu „Sozialfaschisten“, mit denen eine Zusammenarbeit nicht möglich war, noch einmal gegen die Nazis.
Reichspräsidentenwahl 1932
In dieser angespannten Situation lief die erste Amtszeit des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg ab. Im ersten Wahlgang konnte sich kein Kandidat durchsetzen; im zweiten Wahlgang stellten die Rechten Hitler auf. Da nur Hindenburg ihn schlagen konnte, stellten sich SPD, Zentrum und andere demokratische Parteien hinter ihn. Noch einmal siegte Hindenburg, auch Dank des unermüdlichen Einsatzes seines Kanzlers Brüning. Doch er nahm es ausgesprochen übel, dass er seine Wiederwahl nicht „seinen Leuten“, sondern Republikanern und sogar Sozialdemokraten verdankte.
Brünings Sturz 1932
Hindenburg war ohnehin unzufrieden mit Brüning. Dass sein Kanzler auf die Tolerierung durch die SPD baute, passte ihm gar nicht. Dann verbot Innen- und Wehrminister Wilhelm Groener am 13. April 1932 die SA. Auf Druck der Reichswehrführung um General Kurt von Schleicher musste Groener bald darauf gehen. Als Brüning Pläne zur Aufteilung überschuldeter und unwirtschaftlicher Großgüter im Osten des Reiches vorlegte, machte er sich Feinde in der direkten Umgebung des Reichspräsidenten.
Nun ließ Hindenburg ihn fallen. Am 30. Mai 1932 wurde Brüning entlassen – „hundert Meter vor dem Ziel“, wie er selbst sagte, denn auf der Lausanner Konferenz vom 9. Juli 1932 wurden Deutschland die Reparationsleistungen bis auf einen Rest von drei Milliarden Reichsmark erlassen.
Papens Kabinett der Barone
Am 1. Juni 1932 wurde der weit rechts stehende Franz von Papen neuer Reichskanzler. Weil sich in seinem Kabinett so viele Adlige, überwiegend Mitglieder der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), befanden, sprach man von einem „Kabinett der Barone“. Papen, extrem machtbewusst und ohne Skrupel, wähnte sich Hitler überlegen, wusste aber um die Mehrheitsverhältnisse. Um sich Hitlers Unterstützung zu sichern, hob er das Verbot von SA und SS auf. Nun entbrannte der Terror auf den Straßen blutiger als je zuvor. Vom 16. Juni bis 18. Juli 1932 wurden bei politischen Zusammenstößen an die 100 Menschen getötet und weit über 1000 verletzt.
Die Mitte-Links-Regierung in Preußen verliert ihre Mehrheit
Im April 1932 stanen in Preußen Landtagswahlen an. Da die Koalitionsparteien angesichts der politischen Radikalisierung mit einem Einbruch des demokratischen Lagers rechneten, verabschiedeten sie eine Änderung der Geschäftsordnung, um die Abwahl des Ministerpräsidenten durch eine rein negative Mehrheit zu verhindern. Zugleich wurde für die Wahl des Ministerpräsidenten die absolute Mehrheit nötig.
Tatsächlich erlebten die Parteien der „Weimarer Koalition“ einen drastischen Einbruch, die NSDAP wurde stärkste Fraktion. KPD und NSDAP verfügten zusammen über eine negative Mehrheit. Die Regierung Braun trat zurück, blieb aber bis zur Neuwahl eines neuen Ministerpräsidenten geschäftsführend im Amt. Ein Nationalsozialist wurde Landtagspräsident. Es kam keine neue mehrheitsfähige Regierung zusammen; es fand sich aber auch keine Mehrheit, um die neue Geschäftsordnung wieder zu revidieren. Damit schien die geschäftsführende Regierung auf unabsehbare Zeit weiter regieren zu können. Otto Braun selbst übergab am 4. Juni 1932 seine Befugnisse an seinen Stellvertreter und zog sich fast gänzlich zurück.
Preußenschlag
Die Regierung von Papen übte im Hintergrund Druck auf die rasche Wahl eines neuen Ministerpräsidenten auf Basis einer Zusammenarbeit von NSDAP und Zentrum aus; doch das Zentrum war nicht bereit, einen nationalsozialistischen Ministerpräsidenten zu wählen. Die Reichsregierung drohte mit der Einsetzung von Reichskommissaren. Der Anlass war da, als es in Altona im Juli 1932 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der KPD, der NSDAP und Angehörigen der Polizei kam. Nun zog von Papen eine fertige, aber noch nicht datierte Notverordnung mit dem Titel „Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen“ aus der Schublade. Am 20. Juli 1932 bekam sie Gesetzeskraft: Alle Mitglieder der geschäftsführenden preußischen Regierung wurden ihrer Ämter enthoben. Von Papen wurde zum Reichskommissar für Preußen ernannt. Faktisch gab es den Freistaat Preußen nun nicht mehr. Die Republikfeinde hatten gesiegt.
Eine Mehrheit für die Extremisten
Von Papen löste den Reichstag auf; die Wahl vom Juli 1932 brachte der NSDAP und der KPD auch im Reichstag die Mehrheit. Die NSDAP wurde mit 230 Abgeordneten die weitaus stärkste Fraktion, deshalb wollte Hitler Reichskanzler werden, doch Hindenburg lehnte ab. Papen fand keine parlamentarische Mehrheit, und Hitler, der nach wie vor die „gesamte Staatsgewalt in vollem Umfange“ forderte, lehnte die Mitwirkung in einer Koalitionsregierung ab.
Als der neugewählte Reichstag von Papen stürzte, löste Hindenburg ihn auf. Bei den zweiten Reichstagswahlen des Jahres im November 1932 siegte die KPD, während die NSDAP Sitze verlor. Doch die Radikalen hatten weiter die Mehrheit; eine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit war nur mit Beteiligung der NSDAP möglich. Von Papen hatte gerade einmal 10% der Abgeordneten hinter sich und musste seinen Rücktritt erklären. Nun war Hindenburg bereit, Hitler die Regierung zu übertragen, wenn er sich auf eine parlamentarische Mehrheit stützen konnte. Wieder forderte Hitler eine Kanzlerschaft ohne jeden Vorbehalt, sogar die Vollmachten des Präsidenten nach Artikel 48 der Verfassung. Wieder lehnte Hindenburg ab.
Staatsstreichspläne
Nun schlug von Papen einen Staatsstreich vor: Auflösung des Reichstags und bis auf weiteres keine Wiederwahl, dafür Einführung einer Präsidialverfassung. Verbot von KPD und NSDAP, Einsatz der Reichswehr gegen etwaige Aufstände. Doch General von Schleicher war dagegen, die Reichswehr für gewaltsame innenpolitische Aufgaben einzusetzen; einem Kampf gegen rechts und links wäre sie nicht gewachsen. Da auch Hindenburg vor einem Staatsstreich und einem Bürgerkrieg zurückschreckte, entließ er von Papen und ernannte am 3. Dezember 1932 von Schleicher zum Reichskanzler.
Der sah endlich seine Stunde gekommen. Schon länger hatte er eigene Machtpläne geschmiedet und heimlich mit dem linken Flügel der NSDAP um Gregor Strasser eruiert, ob er für eine gemeinsame Regierung zur Verfügung stünde. Schleicher hoffte, die Hitler-Bewegung so zu spalten und als „sozialer General“; eine breite, gewerkschaftlich bestimmte Mehrheit zu finden. Doch der Plan scheiterte, und fortan war Hitler sein Todfeind. Auch die SPD und die Gewerkschaften schenkten ihm kein Vertrauen. Nun plante auch er einen Staatsstreich, doch Hindenburg verweigerte seine Zustimmung, zudem misstraute er dem Kanzler wegen seiner Bemühungen um die SPD und die Gewerkschaften. Von Schleicher musste zurücktreten.
Hitler wird Reichskanzler
Inzwischen hatte von Papen insgeheim mit Hitler verhandelt und ihm die Kanzlerschaft in einer gemeinsamen Regierung angeboten. Er dachte, mit Hugenberg und seinen deutschnationalen Ministern den neuen Reichskanzler „so in die Ecke zu drängen, dass er quietscht“, und gewann Hindenburg für diesen Plan. Zudem waren Gerüchte im Umlauf, dass Schleicher einen Putsch plante, um die Regierung Hitler-Papen zu verhindern.
Am 30. Januar 1933 ernannte Hindenburg Hitler zu Reichskanzler und vereidigte ihn auf die Weimarer Verfassung. In die Reichskanzlei zog Hitler ein mit den Worten: „Keine Macht der Welt wird mich jemals lebend hier wieder herausbringen!“
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Bild- und Quellenachweis
Die folgenden Bild stammen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der Creative Commons Lizenz 3.0.
- Berlin – demolierte Schaufenster des Warenhauses Wertheim, Oktober 1930, unbekannt, Bundesarchiv, Bild 102-10561 / CC-BY-SA 3.0.
- Berlin, Propaganda zur Reichstagswahl, Bundesarchiv, Bild 102-03497A / unbekannt / CC-BY-SA
- Berlin, SA-Aufmarsch am Brandenburger Tor, Heinrich Hoffmann, 1933, Bundesarchiv, Bild 137-048390 / CC-BY-SA 3.0
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